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Website-Barrierefreiheit mit Chatbots

Website-Barrierefreiheit mit Chatbots

Am 25. Juli 2025 wird die Barrierefreiheit von Webseiten in Deutschland und Österreich für den öffentlichen Sektor, aber auch für viele B2C-Branchen wie den Finanzsektor und den Online-Handel verpflichtend. Unternehmen, die Chatbots für Verkaufs- und Supportzwecke einsetzen, müssen das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG), das auf dem European Accessibility Act basiert, ebenfalls einhalten. Andernfalls drohen Strafen bis zu 80.000 Euro. Für Inhalte, die vor dem 25. Juli 2025 veröffentlicht werden, gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Mitte 2030. 

Ähnlich wie die DSGVO vor einigen Jahren wird das Barrierefreiheitsgesetz die grundlegende Herangehensweise an die Entwicklung von Websites und Online-Diensten verändern. In diesem Artikel beleuchten wir, was Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website beachten müssen und wie Chatbots und KI-Assistenten bei der Einhaltung der  Web Content Accessibility Guidelines helfen können.

Multimedialität & Multimodalität

Übergeordnetes Ziel der digitalen Barrierefreiheit ist es, Menschen mit physischen, kognitiven, aber auch sprachlichen Einschränkungen aufgrund von Alter oder Migrationshintergrund die Teilhabe am Online-Leben zu ermöglichen. Dies wird einerseits dadurch unterstützt, dass Inhalte bzw. Online-Funktionalitäten wie z.B. Anmeldungen und Bestellungen in verschiedenen Formaten (Text, Audio, Video) angeboten werden. Andererseits können bestehende Inhalte in Hinblick auf Einfachheit wie z.B. gute Lesbarkeit, Reduktion von zu starken Design-Effekten und Nutzbarkeit auf unterschiedlichen Endgeräten optimiert werden.

Bedienbarkeit

Die Einfachheit und Effizienz der Benutzeroberfläche ist für die Zugänglichkeit von Websites von großer Bedeutung. Alle Inhalte müssen ohne Maus über die Tastatur bedienbar und mit assistierenden Technologien wie Spracherkennungssoftware kompatibel sein. Durch die Integration eines Chatbots können diese Anforderungen ideal erfüllt werden. Sie machen Inhalte generell zugänglicher und Aktionen können leichter ausgeführt werden, indem sie beispielsweise mit natürlicher Sprache gesteuert werden. Chatbots können weiters mit Vorlese- oder Übersetzungsfunktion ausgestattet werden. Innovative Entwicklungen wie sprechende Avatare machen die Nutzung von Websites in Zukunft außerdem natürlicher und persönlicher.

Technische Standards

Die Einhaltung von Best Practices bei Webseiten wird durch die Richtlinie nochmal bindender: Webseiten und Apps müssen HTML, CSS und JavaScript gemäß aktuellen Standards verwenden. Das betrifft auch die technisch korrekte Einbindung und Gestaltung von Chatbots selbst.

Stark gefragt: Digitalagenturen als Transformationsbegleiter 

EU-Richtlinien können umstritten sein und in den Unternehmen zu Mehraufwänden führen. Bei entsprechendem Willen können sie aber auch als Chance genutzt werden.  Im Falle der Barrierefreiheit kann dies die Erschließung neuer Zielgruppen bedeuten, und zu einer wichtigen Basisarbeit werden, um Online-Angebote insgesamt innovativ auszurichten. Wir arbeiten mit Digitalagenturen zusammen, die Sie bei der barrierefreien Gestaltung von Websites unterstützen und gleichzeitig die Produktivitätspotenziale künstlicher Intelligenz nutzen.

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